Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Hotel Zu den Quellen (Gastaufnahmevertrag)
der BFW-Dienstleistungs GmbH)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotel Zu den Quellen der BFW-Dienstleistungs
GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der BFW-Dienstleistungs GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die
BFW-Dienstleistungs GmbH zustande. Der BFW-Dienstleistungs GmbH steht es frei,
die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die BFW-Dienstleistungs GmbH und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der BFW-Dienstleistungs GmbH
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der BFW-Dienstleistungs GmbH eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die BFW-Dienstleistungs GmbH verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
BFW-Dienstleistungs GmbH beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die BFW-Dienstleistungs GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der
BFW-Dienstleistungs GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen der BFW-Dienstleistungs GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Zu den Quellen allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können von der BFW-Dienstleistungs GmbH ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotel Zu den Quellen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und die BFW-Dienstleistungs GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der BFW-Dienstleistungs GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die BFW-Dienstleistungs GmbH
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die
BFW-Dienstleistungs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der BFW-Dienstleistungs GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Die BFW-Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der BFW-Dienstleistungs GmbH aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel Zu den Quellen
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BFW-Dienstleistungs GmbH
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
BFW-Dienstleistungs GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der
BFW-Dienstleistungs GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
2. Sofern zwischen der BFW-Dienstleistungs GmbH und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
der BFW-Dienstleistungs GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber der BFW-Dienstleistungs GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall
des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die
BFW-Dienstleistungs GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Der BFW-Dienstleistungs GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt der BFW-Dienstleistungs GmbH
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die BFW-Dienstleistungs GmbH in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage der BFW-Dienstleistungs GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der BFW-Dienstleistungs GmbH
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die BFW-Dienstleistungs
GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die BFW-Dienstleistungs GmbH berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der BFW-Dienstleistungs GmbH nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die BFW-Dienstleistungs GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme des Hotel Zu den Quellen den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der BFW-Dienstleistungs GmbH in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der BFW-Dienstleistungs GmbH zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des BFW-Dienstleistungs GmbH entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der BFW-Dienstleistungs GmbH
spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die
BFW-Dienstleistungs GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen,
dass der BFW-Dienstleistungs GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung der BFW-Dienstleistungs GmbH
1. Die BFW-Dienstleistungs GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die
BFW-Dienstleistungs GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der BFW-Dienstleistungs GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der
BFW-Dienstleistungs GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der
BFW-Dienstleistungs GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
BFW-Dienstleistungs GmbH auftreten, wird die BFW-Dienstleistungs GmbH bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die BFW-Dienstleistungs GmbH dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.000
im Safe der BFW-Dienstleistungs GmbH aufbewahrt werden. Die BFW-Dienstleistungs
GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, weist aber
ausdrücklich darauf hin, dass der Zugang zum Safe nur zu bestimmten Tagen und
Zeiten möglich ist. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der
BFW-Dienstleistungs GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung der BFW-Dienstleistungs GmbH gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage des Hotel Zu den Quellen
oder auf einem Parkplatz des Hotel Zu den Quellen auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der BFW-Dienstleistungs GmbH
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die
BFW-Dienstleistungs GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden von der BFW-Dienstleistungs GmbH mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Die BFW-Dienstleistungs GmbH übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BFW-Dienstleistungs GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der BFW-Dienstleistungs GmbH. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der
BFW-Dienstleistungs GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
|